Die Mitglieder der Employment Law Alliance kommen aus eigenständigen, unabhängigen Kanzleien. Aber sie haben eines gemeinsam: Jedes Mitglied hat eine arbeitsrechtliche Praxis, die sich uneingeschränkt zu Spitzenleistung, Verlässlichkeit und innovativer Beratung bekennt. Einige ELA Mitglieder sind Partner in großen und in sämtlichen Bereichen tätigen Kanzleien mit einer großen Arbeitsrechtsabteilung, andere wiederum stammen aus mittelständischen oder kleineren Kanzleien, die sich auf Arbeitsrecht spezialisiert haben. Aber jede Kanzlei besteht aus versierten und erfahrenen Anwälten mit bewährten Beziehungen zu anderen ELA Mitgliedern, um den Erwartungen ihrer Mandanten gerecht zu werden.
Es ist heutzutage nahezu unmöglich, ein Problem nur noch aus der lokalen Perspektive zu betrachten. Die Welt rückt zusammen, die Herausforderungen für Arbeitgeber wachsen. Wie leiten Sie Ihr Unternehmen, wenn Mitarbeiter nicht mehr im Büro um die Ecke arbeiten, sondern an virtuellen Schreibtischen weltweit? Wie stellen Sie sicher, dass die Information nicht in falsche Hände gerät, wenn Daten mit einem Knopfdruck über den Globus verschickt werden? Wie stellen Sie sicher, dass die Gegenseite nicht mehr über Ihr Unternehmen weiß als Sie, wenn Arbeitnehmeranwälte und Gewerkschaften sich immer weiter vernetzen und sich – mit einem Maus-Klick – über Ihr Unternehmen unterhalten,? Die Employment Law Alliance eröffnet Arbeitgebern ein unverzichtbares Werkzeug, um in einer sich ständig verändernden Welt erfolgreich zu sein: Die einzigartige Verbindung von globaler Sicht und lokaler Expertise.
Ein bekanntes deutsches Unternehmen muss einen Mitarbeiter in der Niederlassung in Buenos Aires kündigen und sucht dafür schnelle und kostengünstige Rechtsberatung. Bei der ELA findet das Unternehmen einen mehrsprachigen Arbeitsrechtler vor Ort, der nicht nur die nationale Rechtsordnung kennt, sondern auch weiß, was Usus ist. Der ELA Anwalt kann den Kündigungsprozess begleiten und einen Aufhebungsvertrag vorbereiten. Aufgrund eines Konjunktureinbruchs muss ein Grossunternehmen mit Geschäftsaktivitäten in den USA und Kanada eine Massenentlassung innerhalb von 24 Stunden durchführen und das in 31 Ländern weltweit. Keine Kanzlei könnte diese Maßnahme erfolgreich umsetzen, selbst wenn sie rund um die Uhr daran arbeiten würde. Anders die Employment Law Alliance, sie ist dazu in der Lage – und hat das bereits bewiesen.