Wie unsere Alliance arbeitet

Die Employment Law Alliance ist eine Vereinigung von Arbeitsrechtlern, die in unabhängigen Kanzleien weltweit arbeiten. Sie ist der Anlaufpunkt für jeden Arbeitgeber – groß oder mittelständisch, in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Sektor, mit nur einer Niederlassung oder multinational – um Rechtsrat zu erhalten, dort wo es nötig ist, umfassend und praxisorientiert. Für alle unsere Mandanten gilt: Wir werden tätig, um arbeitsrechtliche Probleme zu vermeiden, bevor sie überhaupt entstehen und um sie für unsere Mandanten zu lösen, wenn sie schon entstanden sind.

Die ELA ist keine Kanzlei. Jedes Mitglied und ihre/seine Kanzlei arbeitet unabhängig für Mandanten und ist allein verantwortlich für die Qualität der Beratung. Das Auftragsverhältnis (Vollmachtsverhältnis) entsteht zwischen dem ELA Mitglied, das die Beratungsleistung erbringt, und dem jeweiligen Klienten. Daneben besteht kein Mandatsverhältnis mit anderen Mitgliedern, außer diese werden auch beauftragt.

Die Employment Law Alliance kann mit ihrem hervorragenden lokalen und internationalen Fachwissen und den globalen Kontakten, jedes erdenkliche Arbeitsrechtsproblem bewältigen – vom kleinsten Problemausschnitt zu nationalen oder internationalen Zusammenhängen arbeitsrechtlicher Fragestellungen. Wir als Netzwerk unabhängiger, leistungsfähiger Arbeitsrechtler haben uns mit der Stärke und den Resourcen unserer Kanzleien zusammengeschlossen, um allen Unternehmen die bestmögliche Rechtsberatung anzubieten. Unsere Kompetenz liegt im Wissen um die Rechte und Pflichten eines jeden Arbeitgebers. Unsere besondere Fähigkeit zeigt sich in der wirksamen Vertretung von Arbeitgeberinteressen. Und unsere Verpflichtung ist es, Unternehmen dabei zu helfen, die bestmöglichen Entscheidungen zu treffen.